Am 14.10.2014 wurden von der Verchovna Rada verschiedene Gesetzesaenderungen beschlossen, welche unter anderem:

-die Offenlegungspflicht der endbeguenstigten natuerlichen Personen (z.B.bei Offshoregesellschaften) und

-die Veroeffentlichung der Daten des Grundbuchs ohne Restriktionen

beiinhalten

Text des Gesetzesprojekts

http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_2?pf3516=5114&skl=8

Der verabschiedete Gesetzestext unterscheidet sich vom Projekt nur in der Frage der Verantwortlichkeit des Firmenvorstandes hinsichtlich der Offenlegung der endbeguenstigten Firmeneigentuemer innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes. Der erste Projektentwurf sah hier eine Straftat vor, welche eine Geldstrafe in Hoehe des 1000-2000fachen des Mindesteinkommens (aktuell 17.000-34.000 UAH) oder gemeinnuetzige Arbeit von 160-240 Stunden vorsah. Nunmehr wurde dieser Passus auf eine Verwaltungsstraftat mit einer Strafbemessung von 5.100-8.500 UAH pro Einzelfall abgeaendert!

Gemaess dem Gesetz ist der Endbeguenstigte diejenige physische Person, welche, ohne Ruecksichtnahme auf die offizielle Eigentuemereigenschaft, einen entscheidenden Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen und Unternehmensaktivitaeten hat und einen Kapitalanteil von 25% und mehr besitzt! Der Endbeguenstigte kann kein Treuhaender,Mittelsmann,Stiftung etc.sein!

Im staatlichen Unternehmensregister werden die Informationen ueber alle Gruender des Unternehmens, den/die Endbeguenstigten (vollstaendiger Name,Staatsangehoerigkeit,Identifikationsnachweis,Wohnort und Steuer-ID) und Informationen ueber die Eigentuemerstruktur eingefuegt. Ausnahmen gelten hier nur fuer politische Parteien, Anwaltsvereine, Handelskammern, Regierungsorganisationen, Regionalverwaltungen etc.

Veroeffentlichung des Grundbuches:

Diese Gesetzesaenderungen legen ebenso den kuenftigen freien Zugriff auf die Informationen des staatlichen Grundbuchs fest. Der Zugriff soll per schriftlicher Anfrage oder elektronischer Anfrage auf der Homepage der Registerbehoerden moeglich sein. Details muessen aber noch in einem Ministerratsbeschluss festgelegt werden.

Die Gesetze treten nach Unterzeichnung durch den Praesidenten und die nachfolgende Veroeffentlichung in Kraft!