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Veröffentlicht: 13. Oktober 2014
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Da sich immer wieder Geruechte und Missverstaendnisse zu dem Thema MWST-Erstattung fuer Reisende bilden, hier die wichtigsten Fakten:
Individuelle Regelung zwischen Verkaeufer und Kaeufer:
Es handelt sich bei der MWST-Rueckerstattung um eine individuelle Regelung zwischen dem Verkaeufer und dem Kunden! Der deutsche Zoll tritt bei dieser Vereinbarung nur insoweit in Erscheinung, als dass er bei der Ausfuhr den Export ins Nicht-EU- Ausland auf der Ausfuhrbescheinigung bestaetigt!
Der Verkaeufer benoetigt allerdings einen Berechtigungsnachweis von Ihnen, weil er diesen dann bei einer Steuerpruefung den deutschen Finanzbehoerden vorzeigen koennen muss! Deswegen wird er von Ihnen den Ausfuhrbeleg/“Ausfuhrkassenzettel“ verlangen!
Kann nur der deutsche Zoll die Ausfuhr bestaetigen, damit ich die deutsche MWST erstattet bekommen?
Nein, wenn z.B.ein Ukrainer mit dem Auto aus Deutschland via Ungarn in seine Heimat faehrt, dann bestaetigt z.B. der slowakische/polnische/ungarische Zoll die Ausfuhr an der EU-Aussengrenze!
Wer kann die MWST-Rueckerstattung ueberhaupt in Anspruch nehmen?
Nur 2 Personengruppen!
A.Deutsche mit einem Wohnsitz im NICHT-EU-Ausland OHNE Wohnsitz in Deutschland!
B.Auslaender mit Wohnsitz im Nicht-EU-Ausland OHNE Aufenthaltsberechtigung in Deutschland von mehr als 3 Monaten!! (so scheidet z.B.ein ukrainischer Student mit 1-jaehrigem Studentenvisum aus!)
Muss ich die kostenpflichtige Serviceunternehmen wie „GlobalRefund“ fuer die Rueckerstattung in Anspruch nehmen?
Nein, Sie koennen auch mit dem Verkaeufer vereinbaren, dass er Ihnen die MWST gegen Rueckgabe der vom Zoll bestaetigten Ausfuhrbescheinigung direkt oder an Ihren Bevollmaechtigten ausbezahlt!
Kann ich fuer alle Waren die MWST erstatten lassen?
Nein, nur fuer Waren, die Sie persoenlich ausfuehren! Dies gilt nicht fuer Waren, die Sie per Post, Spediteur etc.befoerdern lassen! Die Erstattung ist nur fuer Waren moeglich, die Sie in ihrem persoenlichen Gepaeck BIS ZUM ENDE DES 3.MONATS, WELCHER AUF DEN KAUF FOLGT, INS „NICHT-EU-AUSLAND“ AUSFUEHREN!
Und: Ersatz-und Ausruestungsteile von Befoerderungsmitteln (Auto,Motorrad,Boot,Flugzeug etc.) sind nicht MWST-erstattungsfaehig!!
Wichtig!
Es sei auch erwaehnt, dass der Kaeufer grundsaetzlich die Waren dann selbst in seinem Heimatland zur MWST-Versteuerung anmelden muss!
