http://www.bank.gov.ua/doccatalog/document?id=10601164

Wichtigste Punkte:

  • Bartausch auf den Gegenwert von 3000 UAH pro Person/Tag und Bank beschraenkt
  • Zwangsumtausch fuer Deviseneingaenge auf 75% herabgesetzt
  • Gueltig ab 23.09.2014

Gem.der neuen Resolution Nr.591 wurden die Umtauschverpflichtung von Exporterloesen in UAH von 100% auf 75% herabgesetzt.

Des weiteren wurde die Moeglichkeit zum Kauf von Bar-Devisen auf den Gegenwert von 3000 UAH PRO PERSON,PRO BANK,PRO TAG beschraenkt (vorher 15000 UAH).

Diese Beschraenkung gilt aber nicht fuer den Kauf von Devisen fuer Verpflichtungen (Raten) aus Kreditvertraegen!

Und – fuer Rueckzahlungen aus Devisenfestgeldern gilt weiterhin die Beschraenkung von 15.000 UAH Gegenwert PRO TAG!

Diese Aenderung tritt mit dem 23.09.2014 in Kraft.