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Veröffentlicht: 12. September 2014
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11.09.2014 Die Aktionen durch russische Offizielle und Staatsbuerger im Osten der Ukraine sind sogar Straftaten gemaess dem Strafgesetzbuch der Russischen Foederation.
Das russische Strafgesetzbuch beinhaltet verschiedene Straftatbestaende gegen die Friedensordnung und fuer die Sicherung der Menschenwuerde. Aktionen, die diese Straftatbestaende erfuellen, sind INTERNATIONAL, also auch bei Begehung auf dem Territorium der Ukraine,in Russland strafbar!
Artikel 353 – Planung, Vorbereitung, Herbeifuehrung oder Fuehrung eines Angriffskrieges
- Planung,Vorbereitung,Herbeifuehrung,
eines Angriffskrieges –Gefaengnisstrafe 7-15 Jahre
- Fuehren eines Angriffskrieges – Gefaengnisstrafe 10-20 Jahre
Die juristischen Anknuepfungspunkte sind also 4 verschiedene Arten von Gefaehrdungen fuer das Zusammenleben der Voelker und Staaten:
- Planung eines Angriffskrieges
- Vorbereitung desselbigen
- Das Herbeifuehren/Inszenieren eines Krieges
- Das Fuehren des Krieges selbst
Die „Planung eines Angriffskrieges“ wird dahingehend definiert, dass konkrete und detaillierte Militaerplanungen erstellt werden.
Das „Herbeifuehren“ wird durch konkrete Aktionen, der Invasion oder des Angriffs (auch ohne Abfeuern der Waffen!) durch staatliche Streitkraefte oder durch dessen Angehoerige (!) GEGEN das Staatsgebiet eines anderen Staates ODER auch jegliche militaerische Besetzung oder Annektion eines auslaendischen Territoriums, definiert.
Die strafrechtliche Verantwortung liegt beim obersten Befehlshaber – hier beim Praesidenten der russlaendischen Foederation, Vladimir Putin, persoenlich!
Artikel 359 Soeldnertum
1.Die Rekrutierung, das Training, die Finanzierung oder auch jegliche materielle Unterstuetzung von Soeldnern und deren Verwendung in bewaffneten Konflikten oder militaerischen Aktionen wird mit Gefaengnisstrafen von 4-8 Jahren bestraft!
2.Die gleichen Straftatbestaende werden, sofern sie von einer Amtsperson unter Ausnuetzung ihres Standes ODER gegen einen Minderjaehrigen durchgefuehrt werden, mit Gefaegnis von 7-15 Jahren bestraft!
3.Die Teilnahme eines Soeldners in einem bewaffneten Konflikt oder in militaerischen Operationen wird mit Gefaengnis von 3-7 Jahren bestraft!
Anmerkung:
Definition eines „Soeldners“: Person, welche fuer den Erhalt von materiellen Vorteilen (Geld,Sachleistungen) militaerische Kampf-oder Unterstuetzungsleistungen in einem nicht seinem Staatsbuergerschafts- oder permanentem Aufenthaltsland beinhaltendem Territorium erbringt. Auch ist der Soeldner nicht Staatsbuerger von offiziell gegeneinander kriegsfuehrenden Staaten (vgl.auch Kombattantenstatus…)!
