11.09.2014 Die Nationalbank der Ukraine hat das Verbot fuer die Aufnahme von Darlehen in Fremdwaehrungen fuer juristische Personen und Einzelunternehmer aufgehoben – Voraussetzung: Die Mittelverwendung im Inlandsmarkt der Ukraine muss nachgewiesen werden.

Quelle: Resolution der NBU Nr. 557 vom 9.9.2014. Die Verordnung tritt mit der Veroeffentlichung auf der NBU-Homepage SOFORT in Kraft!