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Veröffentlicht: 11. September 2014
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11.09.2014 Nachweis fuer die Befreiung von Strafzinsen und Strafgebuehren von Kreditnehmern, welche mobilisiert wurden bzw.in Diensten der ATO in der Ostukraine stehen. NBU spezifiziert die vorzulegenden Dokumente.
Mit der Anweisung 18-112/48620 vom 02.09.2014 hat die Nationalbank der Ukraine nunmehr genau spezifiziert, welche Nachweise eine Bank fuer die Befreiung eines Kreditnehmers von Straf-/Verzugszinsen bzw.Strafgebuehren bei Kreditvertraegen verlangen kann.
-Militaerausweis mit entsprechenden Eintragungen
-Bestaetigung des Bezirksmilitaerkommissars/Kommandeurs der Militaereinheit ueber die Aufnahme in die Armee/Nationalgarde/Territorialbataillone/Grenzschutz/SBU
-fuer einberufene bzw.verfuegungsbereite Reservisten: Bescheid oder Inskriptionsbestaetigung der Militaereinheit
