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Veröffentlicht: 04. September 2014
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Der Europaeische Gerichtshof hat nunmehr erstmalig eine bindende Definition fuer die ANKUNFTSZEIT eines Fluges bei der Bestimmung von Entschaedigungszahlungen hinsichtlich den EU-Fluggastrichtlinien verlautbart!
Nach dem Urteil mit dem Aktenzeichen C-452/13 ist die Ankunftszeit der Zeitpunkt, WENN ZUMINDEST EINE TUERE DES FLUGZEUGS GEOEFFNET IST UND DEN PASSAGIEREN DAS VERLASSEN DES FLUGZEUGES ERLAUBT IST!
Urteilslink auf der Seite des EuGH:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=157348&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=301305
