Ergaenzend zu dem letzten Update vom 04.07.2014 liegt nunmehr erstmalig ein gerichtlicher Praezedenzfall fuer die Anwendung der 90/180-Tageregel fuer visafreie Aufenthalte von Touristen aus dem EU-Bereich auf dem Territorium der Ukraine vor.

Das Bezirksgericht in Borispol hat in seiner Entscheidung Nr. 359/7639/14-a vom 28.08.2014 einen Bussgeldbescheid der Grenzpolizei am Flughafen Kiew-Borispol aufgehoben. Das Urteil ist bereits rechtskraeftig.

Hintergrund: Die Hauptverwaltung des Grenzschutzes der Ukraine bestaetigte unsere Rechtsansicht, wonach die „180“-Tageregel als revolvierende Perioden AB DEM TAG DES ERSTEN EINREISESTEMPELS IM REISEPASS zu kalkulieren sind (Beispiel:1.Einreise 04.2012: 1.Periode:180 Tage 04.2012-10.2012, 2.Periode 10.2012-03.2013 etc. – die jeweiligen Aufenthaltstage inkl.Ein- und Ausreisetag duerfen jeweils in diesen Perioden 90 Kalendertage nicht ueberschreiten!).

Demgegenueber hat die Grenzpolizeibehoerde, welche fuer den Flughafen Kiew-Borispol zustaendig ist (OKPP Kiew) eigenmaechtig beschlossen, diese 180-Tage-Periode einfach RUECKWIRKEND VOM AUSREISETAG manuell zu kalkulieren.

Diese Praxis ist durch das vorliegende Urteil nunmehr als rechtswidrig zurueckgewiesen worden.

Allerdings wollen wir darauf hinweisen, dass die besagte interne Anweisung der Grenzpolizei weiterhin in Kraft ist. Allerdings haben wir bei der Aufsichtsbehoerde eine entsprechende Beschwerde eingereicht.

In diesem Zusammenhang moechten wir auch darauf hinweisen:

  • Dass jeder Mitarbeiter der Grenzpolizei gem. Anweisung Nr.606 vom 24.12.2010 einen Identifikationsausweis ZU TRAGEN hat und sich auch gegenueber dem Buerger hiermit auf Verlangen auszuweisen hat!
  • Der Rechtsweg fuer Klagen gegen Bussgelder, welche die Grenzpolizei in Borispol festsetzt, liegt beim Bezirksgericht in Borispol (Kyivski Schljach 72, 08300 Borispol)
  • Jeder Auslaender kann bei der Grenzpolizeidirektion in Kiew eine Information ueber die ueber ihn gespeicherten Einreisedaten verlangen. Hierfuer reicht ein formloser Brief mit Angabe der Passnummer, der Staatsbuergerschaft, des Namens und Vornamens und des Geburtsdatums an: State Border Service of Ukraine –Main center for Data processing-, ul.Wolodymirska 26, 01601 Kiew

Offen in diesem Zusammenhang ist auch die strittige Ansicht der Grenzpolizei, wonach jeder Auslaender zur Feststellung der Identitaet und zur Klaerung von Rechtsfragen bis zu 3 Stunden angehalten werden kann. Nach unserer Ansicht ist diese interne Anordnung der Grenzpolizei der Ukraine rechtswidrig und nur bei Straftaten zulaessig. Daher haben wir auch in diesem Fall ein Musterverfahren eroeffnet.