Die folgenden Einschraenkungen traten mit Veroeffentlichung auf der NBU-Homepage per heute in Kraft und gelten bis zum 02.12.2014!

 

  1. Der Verkauf von Bar-Devisen wird auf den Gegenwert von 15.000 UAH PRO PERSON (Passvorlage) und BANK beschraenkt.
  2. Abhebungen von Devisendepositen sind nur in Hoehe von UAH 15.000 pro Tag und Bank moeglich.
  3. Abhebungen von UAH-Depositen sind bis zu 150.000 UAH pro Tag und Bank moeglich.
  4. Devisenueberweisungen ohne Konto (z.B.MoneyGram,WesternUnion) koennen in der Ukraine nur noch in UAH abgehoben werden.
  5. Devisenueberweisungen durch Privatpersonen in das Ausland werden auf den Gegenwert von 15.000 UAH (ohne vorhandenes Devisenkonto) und 150.000 UAH (mit vorhandenem Devisenkonto) pro Tag beschraenkt.
  6. Fuer den Kauf von Devisen-Guthaben auf Bankkonten muss der Gegenwert in UAH auf einen speziellen Kontotypus transferiert werden (Nr.2900) – dort muss das Guthaben 3 Tage verbleiben, bevor am 4.Tag der Tausch in Devisen erfolgen kann.
  7. Es ist nicht erlaubt,Devisenkredite (ausgeliehen durch nicht-residente (!) Institutionen) vorzeitig zurueckzuzahlen.

Oeffnungszeiten von Banken an Bankarbeitstage werden ab sofort ohne Ausnahme bis zu 18:00 verlaengert.