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Veröffentlicht: 02. September 2014
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Die folgenden Einschraenkungen traten mit Veroeffentlichung auf der NBU-Homepage per heute in Kraft und gelten bis zum 02.12.2014!
- Der Verkauf von Bar-Devisen wird auf den Gegenwert von 15.000 UAH PRO PERSON (Passvorlage) und BANK beschraenkt.
- Abhebungen von Devisendepositen sind nur in Hoehe von UAH 15.000 pro Tag und Bank moeglich.
- Abhebungen von UAH-Depositen sind bis zu 150.000 UAH pro Tag und Bank moeglich.
- Devisenueberweisungen ohne Konto (z.B.MoneyGram,WesternUnion) koennen in der Ukraine nur noch in UAH abgehoben werden.
- Devisenueberweisungen durch Privatpersonen in das Ausland werden auf den Gegenwert von 15.000 UAH (ohne vorhandenes Devisenkonto) und 150.000 UAH (mit vorhandenem Devisenkonto) pro Tag beschraenkt.
- Fuer den Kauf von Devisen-Guthaben auf Bankkonten muss der Gegenwert in UAH auf einen speziellen Kontotypus transferiert werden (Nr.2900) – dort muss das Guthaben 3 Tage verbleiben, bevor am 4.Tag der Tausch in Devisen erfolgen kann.
- Es ist nicht erlaubt,Devisenkredite (ausgeliehen durch nicht-residente (!) Institutionen) vorzeitig zurueckzuzahlen.
Oeffnungszeiten von Banken an Bankarbeitstage werden ab sofort ohne Ausnahme bis zu 18:00 verlaengert.
