Gesetzestext:

http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=51735

 

Nach dem Gesetzestext werden:

-die Koerperschaftssteuerverguenstigungen fuer Hotelbetriebe und fuer Stromerzeuger, welche ausschliesslich erneuerbare Energien betreiben – gestrichen,

-der Vorzugssteuersatz von 10% fuer Gewinne aus Transaktionen mit Derivativen –gestrichen,

-die Umsatzsteuerbefreiung fuer die Hochgeschwindigkeitszuege Intercity plus – aufgehoben,

-die Umsatzsteuerbefreiung fuer Exporte von Getreide und Industriepflanzenn (Raps etc.) bis 31.12.2014 verlaengert,

-die Abgaben fuer alkoholische „Diaetgetraenke“, welche einen Ethylalkoholanteil von mehr als 8,5% aufweisen auf den Abgabensatz fuer Wodka angehoben (70,53 USD per Liter reinen Alkohols),

-die Abgabenfreiheit alternativer Brennstoffe –gestrichen (nicht aber LPG fuer PKW!)

 

Und bis zum 01.01.2015 die sogenannte „Kriegssteuer“ von 1,5% eingefuehrt!

 

Diese Steuer wird auf die Einkommen von Residenten der Ukraine bzw. Nichtresidenten mit Einkommen in der Ukraine erhoben (Personenkreis des Artikels 162.1 des Steuergesetzbuches).

Besteuert wird konkret das Einkommen aus Gehaeltern oder anderen Einkommen aus zivilrechtlichen Vertraegen, „Incentives“ oder Bonuszahlungen, Lotterie- oder Spielgewinnen.

 

Hierzu ist aber noch die genaue Definition von „Einkommen aus zivilrechtlichen Vertraegn“ in den Ausfuehrungsbestimmungen  abzuwarten, da nach der derzeitigen Definition deutungsweise auch Ertraege z.B.aus einem PKW- bzw. Immobilienverkauf steuerpflichtig werden koennten!