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Veröffentlicht: 23. Juli 2014
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23.07.2014 Das ukrainische Parlament verabschiedete am 22.7.2014 verschiedene Gesetzesaenderungen zur Einfuehrung von biometrischen Ausweisdokumenten
Nunmehr werden die Fingerabdruecke als eines der biometrischen Merkmale einer Person (gemeinsam mit dessen Foto und dessen Unterschrift) definiert. Diese Daten koennen nunmehr legal auf einem kontaktlos lesbaren elektronischen Speichermedium verwahrt werden, welches in einem Identifikationsdokument eingebunden werden kann und beim Grenzuebertritt kontrolliert werden kann.
Konkret bedeutet dies eine Speicherung auf Chips in:
-ukrainischen Reisepaessen,
-Diplomatenpaessen,
-Dienstausweisen,
-Ausweisen fuer Schiffsbesatzungen,
-Fluechtlingsausweisen,
-Reisepass fuer Staatenlose und
Allerdings: Personen koennen bei begruendeten religioesen Gruenden der Speicherung der Fingerabdruecke wiedersprechen (Details stehen allerdings leider noch aus!)
Ausserdem ist es nunmehr gesetzmaessig, wenn die Fingerabdruecke auch im staatlichen Bevoelkerungs- und Personenregister gespeichert werden.
Die genaue und detaillierte Verfahrensbeschreibung fuer die Abnahme der Fingerabdruecke soll durch das Ministerkabinett der Ukraine erarbeitet und beschlossen werden.
Gesetzeslink:
