11.07.2014 Erhoehte Wachsamkeit bei der Einzahlung von Depositen bei Banken notwendig! Der Oberste ukrainische Gerichtshof hat letztinstanzlich geurteilt, dass die Verwendung von ungueltigen Stempeln auf Empfangsbestaetigungen von Banken diese anschliessend von der Rueckzahlungspflicht entbindet!!

 

Das hoechstrichterliche Urteil traegt das Aktenzeichen 6-96tsc14 – Die Bank ist berechtigt, die Rueckzahlung von Depositen zu verweigern, wenn die Empfangsbescheinigung nicht korrekt erstellt wuerde!

 

Der Entscheidungstext (in ukrainisch):

http://www.scourt.gov.ua/clients/vsu/vsu.nsf/(documents)/9F438E5FE1720CC2C2257D0B001EB01B

 

In diesem Fall hat der OGH geurteilt, dass die Bank von der Rueckzahlung befreit ist, weil die Quittung der Bank nicht den notwendigen und ordnungsgemaessen Stempel der Bank trug! Die beiden anderslautenden Urteile der ersten beiden Instanzen wurden dadurch aufgehoben!

Die Problemstellung fuer den Sparer: Der Kunde kann ueberhaupt nicht ueberpruefen, welcher Stempel in der Kasse der Bank “ordnungsgemaess” ist, da die Gesetzgebung keine Standards hierfuer festsetzt und die bankinternen Dokumente fuer einen Kunden nicht einsehbar sind!

 

In dem besagten Fall war dies gegeben, da die Quittung nicht den Stempel mit den Worten “PJSC Finansova initsiativa Empfangsbestaetigung Kasse Nr.1” trug!

 

Resultat: Der Kunde hat dadurch fast 500.000 USD verloren!

Um solche Risiken zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Empfangsbestaetigung auf die folgenden Kriterien hin zu ueberpruefen:
Vollstaendiger Name der Bank, das Einzahlungsdatum, Unterschrift des Bankmitarbeiters und dessen Name und das Siegel der Bank, welche ebenso den vollstaendigen Namen der Bank tragen muss (diesen muss die Bank gem. Anordnung 2.9 ueber den Abwicklung von Zahlungen in Barmitteln durch Banken in der Ukraine, NBU Nr. 174 v. 01.06.2014 in jedem Fall fuehren!)