Gesetzeslink:

http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=51368

 

Das Gesetz tritt mit dem 01.08.2014 in Kraft.

Das Gesetz wurde am 04.07.2014 beschlossen und enthaelt

-eine Besteuerung von passivem Einkommen in Form von Zinsen – 15%, bzw.

-die Einkommensbesteuerung aus Lizenzen,Investmentanteilen und Dividenden wurde auf den Stand vor der letzten Steuerrechtsaenderung zurueckgesetzt. Die Steuersaetze betragen somit wieder 15% (17% auf hoehere Einkommen) bzw. 5%.

Wichtig: Die Zinsbesteuerung ist eine Quellenbesteuerung, d.h. die Bank behaelt die Steuer automatisch ein. ABER - der Steuerpflichtige MUSS die Zinseinkuenfte dennoch nochmals selbst in seiner Steuererklaerung anfuehren!