Die rechtskraefte Registration von Immobilienbesitz im aktuell russisch besetzten Territorium der AR Krim kann bei den Registraturen in Kherson und Saporoshke erfolgen. Durch einen Ministerratsbeschluss vom 2.7.2014 (Nr.226 “Fragen ueber die Registration von Immobilienrechten in zeitweise besetzten Territorien”).

Diese Anordnung basiert auf dem Gesetz “Ueber die Rechte und Freiheiten von Buergern und die Rechtsordnung in zeitweise besetzten Gebieten der Ukraine”.