Nach verlaesslicher Auskunft der ukrainischen Grenzpolizei und des staatlichen Migrationsdienstes bestehen bei diesen staatlichen Stellen weiterhin keine technischen (IT)-Moeglichkeiten, die Einhaltung der "90/180"-Tageregel fuer visafreie Aufenthalte zu kontrollieren.

Die Pruefung der Grenzpolizei bezieht sich daher weiter auf die rein visuelle Sichtung der Eintragungen im vorgelegten Ausweisdokument und im Regelfall auf das Vorliegen eines DURCHGEHENDEN Aufenthalts von mehr als 90 Kalendertagen (inkl.Ein-und Ausreisetag)!

Da weiterhin keine juristische Bestimmung der 180-Tage-Zeitraeume vorliegt, sind eventuelle "Geldstrafen", vor allem ohne Protokoll nach unserem Erachten weiterhin sehr skeptisch zu betrachten. Gerichtsanhaengige Faelle oder gar Einreiseverbote wegen der Ueberschreitung von 90 Aufenthaltstagen bei mehreren Ein- und Ausreisen sind bis heute nicht bekannt.