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Veröffentlicht: 04. Juli 2014
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Identifikation von Mitarbeitern der deutschen Botschaft:
Da es immer wieder Beschwerden ueber das Verhalten von ukrainischen Mitarbeitern bei der deutschen Botschaft in Kiew gab, moechten wir darauf hinweisen, dass wir im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens erreicht haben, dass seit Ende 2013 ALLE Ortskraefte der deutschen Botschaft wieder mit einem Mitarbeiterausweis inkl. Identifikationsnummer ausgestattet sind.
Sollte das Verhalten dieser Mitarbeiter Anlass zu Beschwerden geben, empfehlen wir daher dringend, diese Personen zum Vorzeigen ihres Dienstausweises aufzufordern und die Dienstnummer zu notieren. Zu einer Nennung des Namens sind diese Mitarbeiter naemlich nicht verpflichtet.
Sprachkenntnisse von Mitarbeitern der deutschen Botschaft:
Laut Information der deutschen Botschaft muss zu jeder Zeit eine Ortskraft mit ausreichenden Deutsch-bzw.Englischkenntnissen anwesend sein. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir hier wie im vorgenannten Fall das Festhalten der Mitarbeiterausweise der anwesenden Personen.
Verbot der Mitnahme von Mobiltelefonen:
Das generelle Verbot der Mitnahme von Mobiltelefonen in die deutsche Botschaft entbehrt nach unserer Rechtsansicht einer ausreichenden Rechtsgrundlage. Auch hier haben wir eine Beschwerde initiiert, ueber deren Ergebnisse wir im Rahmen der News zeitnah informieren werden.
Beschwerdemoeglichkeiten:
Wir moechten gerade die deutschen Staatsbuerger darauf hinweisen, dass die Eingabe von Petitionen beim deutschen Bundestag eine kostenfreie und oft sehr zweckdienliche Massnahme bei negativen Erfahrungen in der Arbeitsweise der deutschen Auslandsvertretungen darstellt. Dies ist mittlerweile auch online moeglich:
http://www.bundestag.de/petition
