Der russische Praesident unterzeichnete nunemehr ein Gesetz, welches die Einbuergerung von bestimmten Personengruppen erleichtert, sofern diese bereits in der russischen Foederation leben (das Gesetz wurde durch die russische Duma am 11.6.2014 beschlossen und durch den Foederationsrat am 18.06.2014 bestaetigt)

Das Gesetz hat zum Zierl, das Verfahren zum Erhalt der russischen Staatsbuergerschaft fuer Personen zu erleichtern, welche Unternehmer, Investoren, wissenschaftliche Spezialisten und Absolventen von russischen Berufsbildungsinstituten sind und nunmehr legal auf dem Territorium der RF leben.

 

In diesem Zusammenhang sollte man auch auf die folgende Rechtsaenderung durch das russische Parlament zu den staatsbuergerlichen Verpflichtungen beachten, welches am 3.5.2014 beschlossen und am 28.05.2014 vom Foederationsrat bestaetigt wurde (http://www.pravo.gov.ru/laws/acts/43/4952504510601047.html)

Demzufolge muessen alle Personen, die eine ZWEITE STAATSBUERGERSCHAFT erhalten ODER EINE UNBEFRISTETE AUFENTHALTSERLAUBNIS in einem anderen Land erhalten, dies innerhalb von 2 Monaten beim Migrationsdienst der RF melden.

Die Geldstrafen fuer Nichtbefolgen dieser Meldepflicht wurden auf bis zu 200.000 russ.Rubel (aktuell ca.4.400 EUR) bzw.400 Stunden Sozialarbeitsdienst festgesetzt!

Fuer Residenten der AR Krim wurde die Rechtsgueltigkeit dieser Bestimmung auf den 01.01.2016 terminiert.