Durch das Inkrafttreten des Gesetzes 1313-VII vom 5.6.2014 ueber die Terrorbekaempfung gelten seit heute erweiterte Befugnisse fuer Regierungsinstitutionen.

So koennen Rechte und Freiheiten von Buergern in Terrorbekaempfungsgebieten zeitweise und teilweise eingeschraenkt werden und die Taetigkeiten von Unternehmen oder Organisationen durch die Leitung der Terrorbekaempfungseinheiten GANZ ODER TEILWEISE VERBOTEN WERDEN!

Die Verhaeltnismaessigkeit solcher Massnahmen wird sicherlich ein Streitpunkt fuer Schadensersatzforderungen werden. Daher empfiehlt sich die Dokumentation, wer (Kommandeur bzw.Einheit) wann und wo Einschraenkungen bzw.Verbote angeordnet hat.