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Veröffentlicht: 23. Juni 2014
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Durch eine Ergaenzung des Gesetzes ueber den Status und den besonderen sozialen Schutz von Kriegsveteranen (Art.19 Par.6) sind grundsaetzlich Armeeangehoerige potenzielle Kriegsveteranen, wenn Sie selbst mit ihrem Einsatz die Unabhaengigkeit und die territoriale Integritaet der Rep.Ukraine geschuetzt haben. Nunmehr gelten diese Vorzuege auch fuer Teilnehmer an Anti-Terror-Operationen (ATO) bzw.fuer Angehoerige der Nationalgarde.
Als Nachweis ist der Marschbefehl des Einheitskommandeurs notwendig, welcher den Einsatz in Gebieten der ATO anordnen. Eine Zweitschift ist auch mit offiziellem Dienstsiegel in der Personalakte des Soldaten bzw.Nationalgardisten zu dokumentieren.
Die offizielle Ausweiskarte als Veteran im Sinne dieser Gesetzesaenderung stellen die Personalverwaltung des Verteidigungsministeriums bzw.die Militaerkommissariate in Kiew und in den Regionen aus.
