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Veröffentlicht: 11. Juni 2014
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Gesetzestext: http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=51129
Waehrend des Moratoriums koennen Kreditsicherheiten bei Fremdwaehrungskrediten von Privatpersonen/Konsumenten NICHT OHNE DIE EINWILLIGUNG DES SICHERHEITENSTELLERS beigetrieben werden.
Dieses Moratorium gilt AB SOFORT und so lange, bis ein Gesetz ueber die Konvertierung von Fremdwaehrungskrediten in UAH beschlossen wird!!
