Text des Beschlusses:

http://www.bank.gov.ua/doccatalog/document?id=7466628

Die Beschraenkungen des Fremdwaehrungszahlungsverkehrs waren seit Maerz 2014 3 Monate gueltig und der letzte Beschluss Nr. 245 als Prolongation trat am 01.05.2014 in Kraft und war bis zum 01.06.2014 befristet (siehe auch: http://www.sw-partners.com/ru/novosti-i-sobytiya/199-28-03-2014-172)

Daher stellt sich HEUTE AM 2.6.2014 die Frage – wird die NBU diese Einschraenkungen verlaengern?

BIS HEUTE wurde keinerlei Prolongation der Einschraenkungen publiziert!Es gab zwar Medienberichte, aber fuer die Rechtskraft muss ein solcher Beschluss z.B.auf der Homepage der NBU veroeffentlicht werden!

Der aktuelle Rechtsstand: http://www.bank.gov.ua/control/uk/publish/category?cat_id=58478

Daher kann sich eventuell ein Rechtsanspruch auf einschraenkungslosen Umtausch in Fremdwaehrungen ergeben! Wir empfehlen Personen bzw.Firmen, die groessere UAH-Betraege in Valuten tauschen wollen, dies bei deren Bank anzufragen und eine evtl. Ablehnung SCHRIFTLICH ZU DOKUMENTIEREN. Dies erschliesst u.U.den Rechtsweg, den Umtausch ohne Einschraenkung auf dem Gerichtsweg einzuklagen!