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Veröffentlicht: 24. Mai 2014
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Registration von Wohnsitzen in Landhäusern ("Datschen")
In die Rada wurde ein Gesetzesprojekt über "Anpassungen von Gesetzesnormen betreffend Landhäusern und Wohnsitzmeldungen von Privatpersonen" eingebracht (Nr.2336a).
In diesem Gesetzesprojekt sind Änderungen des Immobiliengesetzes der Ukraine betreffend der Statusänderung von Gartengrundstücken ("Datscha"), des Zivilgesetzbuches und des Registrierungsgesetzes der Ukraine enthalten. Im einzelnen geht es vor allem um die Möglichkeit der Begründung von Wohnsitzen auf Gartengrundstücken!
Diese Änderungen geben Besitzern von Sommer-,Land- oder Gartenhäusern das Recht (ABER NICHT DIE VERPFLICHTUNG!), Wohnsitze an diesen Immobilien zu registrieren und die daraus resultierenden Rechte, wie z.B. Teilnahme an Wahlen, Empfang von Sozialleistungen oder Pensionen, medizinischer Versorgung,Schulen etc.
Auf der anderen Seite begründet eine solche Wohnsitzmeldung auch die Steuerpflicht für Wohnimmobilien, vergleichbar mit städtischen Wohnsitzen!
Ein weiteres interessantes Gesetzesprojekt ist die Anpassung von Vorschriften über die Rechte von Bürgern in der Kriminalprozessordnung (Nr.4913)
Am 19.11.2012 wurde eine neue Kriminalprozessordnung in der Ukraine eingeführt. Jedoch waren in dieser Rechtsnorm einige bedenkliche Einschränkungen für die persönlichen Grundrechte der Bürger enthalten.
Zum Beispiel sind einige Möglichkeiten zur Beschlagnahme von persönlichem Eigentum enthalten.
Nach Art.174 Abs.3 Kriminalprozessordnung soll der Staatsanwalt bei Einstellung eines Verfahrens auch gleichzeitig eine Entscheidung über die Aufhebung von Beschlagnahmebeschlüssen treffen.
In der Praxis jedoch haben die Staatsanwälte diese Verpflichtung oft nicht eingehalten, da Sanktionsmöglichkeitenb sehr beschränkt waren.
Daher mussten Angeklagte, deren Verfahren eingestellt wurde, oftmals beim Ermittlungsrichter Einsprüche bzw.Rekurse gegen die Beschlagnahme von persönlichem Eigentum durch die Staatsanwälte einreichen. Dies war oft mit einem beträchtlichen Zeit- und Geldaufwand verbunden!
Daher hat das Gesetzesprojekt zum Ziel, die Kriminalprozessordnung, das Gesetz über Banken und das Immobilienregistrationsgesetz u.a.mit den folgenden Bestimmungen zu ergänzen:
-Beschlagnahmen von Eigentum werden AUTOMATISCH bei Einstellung des Verfahrens OHNE gesonderten Beschluss hinfällig.
-Sicherheitsleistungen werden nach Nachweis der Einstellung eines Verfahrens OHNE separaten richterlichen Beschluss freigegeben.
-Banken und die Immobilienregister werden verpflichtet, Beschlagnahmungen oder Kontosperren aufgrund der Einstellungsverfügung des Ermittlungsrichters OHNE separaten richterlichen Freigabebeschluss vorzunehmen!
