Die Rechtskraft dieser Beschlüsse beginnt mit dem 20.05.2014!
Einige Einschränkungen bei Deviseneinkommen wurden verlängert bzw- ergänzt!
-Das Einkommen von juristischen Personen und Einzelunternehmern in Fremdwährung (Gruppe 1 der Valuten und Edelmetalle der NBU-Richtlinie Nr.34 v.4.2.1998) UND IN RUSSISCHEN RUBELN, welche aus dem Ausland eintreffen, unterliegen dem obligatorischen Umtausch in ukrainische Grivna - Quote 50%

-Überweisungen auf Konten von Privatpersonen (Residenten wie auch Nichtresidenten!), welche aus dem Ausland eintreffen und einen Gegenwert von 150.000 UAH pro MONAT übersteigen, müssen zu 100% in UAH getauscht werden!
Die Beschlüsse der Nationalbank sind vorerst bis zum 20.08.2014 befristet!