Am 13.05.2014 wurde von der Rada ein Gesetz zur Vereinfach der Registration von Geschaeftsaufgaben von Einzelunternehmungen beschlossen. In Zukunft ist es ausreichend, den staatlichen Registrar NUR ZU BENACHRICHTIGEN!

Gesetzeslink:

http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_1?pf3511=46138

Gemaess dem Gesetz muss die Beendigung der Geschaeftstaetigkeit vom Registrar nunmehr UMGEHEND nach EINGANG der entsprechenden Benachrichtigung erfolgen (in Form einer Bescheinigung). Deregistrierungen koennen von staatlichen Stellen nunmehr nicht mehr suspendiert oder angehalten werden!