Nach der Resolution Nr.249 der Nationalbank vom 30.04.2014 wurden einige Aenderungen hinsichtlich Fremdwaehrungstransaktionen veroeffentlicht!

Zum Beispiel:

-Wenn eine Bank einem Residenten Bar-Valuten im Gegenwert BIS ZU 15.000 UAH verkauft, muss ein Identitaetsdokument UND der Nachweis des Wohnsitzes in der Ukraine vorgelegt werden!

-Wenn eine Bank von einem Residenten Bar-Valuten  bis zu 150.000 UAH ANKAUFT, ist KEINE Legitimation und KEIN Wohnortnachweis mehr notwendig! Der Name des Kunden wird in diesem Fall nur auf der Abrechnung der Bank dokumentiert.

-Wenn eine Bank von einem NICHT-RESIDENTEN Bar-Valuten ankauft, so kann der NICHT-RESIDENT der Ausstellung eines Wechselzertifikats widersprechen bzw.darauf verzichten und es ist keine Legitimation notwendig. Im Umkehrfall des Verkaufs gilt dies allerdings nicht!

-Der Umtausch einer Fremdwaehrung in eine andere Fremdwaehrung und der Ankauf von Fremdwaehrungen in Hoehe von MEHR ALS 150.000 UAH erfolgt grundsaetzlich gemaess den ukrainischen Geldwaesche-Bekaempfungsrichtlinien, welches eine Kundenidentifikation zwingend vorschreibt.

Diese Resolution wird innerhalb 15 Tagen nach der Veroeffentlichung rechtskraeftig. Derzeit ist mit dem 01.06.2014 als Umsetzungszeitpunkt zu rechnen!

Gesetzeslink der NBU:

http://www.bank.gov.ua/control/uk/publish/article?art_id=7445571&cat_id=55838