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Veröffentlicht: 28. April 2014
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Durch den Beschluss der russischen Zentralbank vom 21.04.2014 wurden in den russisch besetzten Gebieten der AR Krim und der Stadt Sewastopol vier ukrainischen Banken der Geschaeftsbetrieb wegen angeblicher Nichterfuellung von Kundenforderungen untersagt.
Es handelt sich um:
-Privatbank
-Imeksbank
-VAB-Bank und
-Bank “Kyivski rus”
Die betreffenden Banken koennen in den russisch besetzten Gebieten nunmehr nurmehr Transaktionen betreffend der Uebertragung von Anspruechen und Verbindlichkeiten auf andere Banken vornehmen.
Hinsichtlich von Bankguthaben auf dem russisch kontrollierten Gebiet der AR Krim und der Stadt Sewastopol wurden die Eigentumsrechte von Privatpersonen und Einzelunternehmern auf den staatlichen “Anlegerschutzfonds”, welcher neu durch die russische Einlagenschutzagentur gegruendet wurde, uebertragen.
Diesem Fonds obliegt gemaess dieser Anordnung der russischen Zentralbank nunmehr die Auszahlung einer Kompensation, welche auf 700.000 RUR- russische Rubel (Gegenwert aktuell ca. 14.000 EUR) beschraenkt ist. Die Auszahlungen sollen am 23.04.2014 beginnen.
Ob diese Regelungen angesichts der unklaren Rechtslage (Anwendbarkeit russischen Rechts auf unrechtmaessig besetzten Territorien) nachhaltig sind, bleibt hingegen abzuwarten.
Gesetzeslink:
http://www.eg-online.ru/document/law/245316/
Hinsichtlich der Geltendmachung von Kompensationsanspruechen:
