07.04.2014 – neue Aufenthaltsbestimmungen fuer russische Staatsbuerger in der Ukraine.

Seit dem 07.04.2014 00:00 Uhr hat die ukrainische Grenzpolizei die Aufenthaltsberechtigung fuer visafreie Einreisen von russischen Staatsbuergern auf das Territorium der Ukraine neu definiert.

Russische Staatsbuerger muessen nach dem Beschluss des ukrainischen Ministerrates vom 07.04.2014 nunmehr wie Buerger verschiedener westlicher Staaten die Bedingungen des Ministerratsbeschlussess Nr. 150 v. 15.02.2012 Par.2, Abs.2 ueber “die Verlaengerung des temporaeren Aufenthtals von Auslaendern oder staatenlosen Personen auf dem Territorium der Ukraine” erfuellen.

Die Entscheidung erfolgte als Reaktion auf entsprechende Beschluesse der Russischen Foederation, welche seit dem 01.01.2014 eine aehnliche Beschraenkung fuer ukrainische Staatsbuerger in Russland  vorsehen.

Somit koennen russische Staatsbuerger, die legal in die Ukraine eingereist sind, seit dem 07.04.2014 sich fuer Zeitraeume von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen seit dem Datum der ersten Einreise aufhalten. Diese Regelung gilt bis eine entsprechende Neuregelung in internationalen Vertraegen erfolgt.

Ausnahme: Diese Aenderung betrifft nicht die Buerger Russlands aus grenznahen Regionen, welche im ukrainisch-russischen Vertrag vom 11.10.2011 ueber Reiseerleichterungen fuer Anwohner der Grenzregionen beider Seiten definiert wurden.

Textlink:

http://dpsu.gov.ua/ua/about/news/news_3777.htm