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Veröffentlicht: 04. April 2014
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Das Gesetz Nr. 1166-VII bildet die Basis fuer teilweise dramatische Erhoehungen der Abgabenlast
Textlink:
http://search.ligazakon.ua/l_doc2.nsf/link1/T141166.html
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick!
-ab dem 01.04.2014 werden die Basissteuersaetze neu erhoeht:
-Koerperschaftssteuer – 18%
-Umsatz/Mehrwertsteuer – 20%
-Steuer auf importierte Medikamente und medizinische Produkte – 7%
-Reduzierung des steuerbefreiten Imports von Guetern mittels internationalen Postsendungen auf 150 EUR (alt 300 EUR)!
-Verdoppelung der Importabgabe fuer importierte Kfz mit einem Motorvolumen ueber 0,5 Liter
-Vereinheitlichung der Abgabe auf Dieselkraftstoff auf 98 EUR je Tonne. Vorher galten gestaffelte Abgaben je nach Schwefelgehalt von 46-98 EUR/Tonne.
-Fuer die Steuerberechnung der Immobilienbesitzsteuer wird nunmehr die GESAMTE GRUNDFLAECHE und nicht mehr nur die Wohnflaeche zugrunde gelegt!
-Einfuehrung einer Sonderabgabe von 0,5% fuer alle Devisenkaeufe durch juristische und natuerliche Personen zu Gunsten des staatlichen Pensionsfonds!
Ab dem 01.05.2014:
-Anhebung der Biersteuer um 42,5%
-Aufhebung der Steigerungssaetze fuer Berechnung von Sonderpensionen von Richtern, Staatsanwaeltern und Staatsangestellten
Ab dem 01.07.2014:
-Einfuehrung einer progressive Besteuerung fuer “passive” Einkommensarten wie Dividenden, Zinsen, Investmenteinkuenften in Hoehe von 15%. Die endgueltige Besteuerung wird allerdings erst mit der jaehrlichen Steuererklaerung vorgenommen – danach werden die Einkuenfte entsprechend der folgenden Tabelle mit 15, 20 oder 25% besteuert:
-15% - Einkuenfte bis 204 Mindesteinkommen (aktuell in 2014 248.472 UAH),
-20% - Einkuenfte von 204 bis 396 Mindesteinkommen (2014: 248.473-482.328 UAH),
-25% - Einkuenfte hoeher als 396 Mindesteinkommen (somit in 2014 mehr als 482.329 UAH).
Besteuerungssystematik: Im Rahmen der jaehrlichen Steuererklaerung muss der Steuerpflichtige die zu begleichende Steuer selbst berechnen und die bereits an der Quelle besteuerten Betraege hiervon substrahieren. Der positive Differenzbetrag muss dann in der jaehrlichen Steuererklaerung aufgefuehrt werden.
-Alterspensionen, welche den Betrag von 10.000 UAH p.M.ueberschreiten, werden mit dem Einkommenssteuersaetzen von 15 bzw.17% auf den uebersteigenden Betrag besteuert.
-Die Tabaksteuer wird um 31,5% angehoben.
