Das Justizministerium hat die Anordnung Nr. 525/5 vom 14.03.2014 dementsprechend veroeffentlicht.

Somit koennen alle juristischen Personen und Freiberufler, welche bislang in Sewastopol bzw. der AR Krim registriert waren, deren Registrierung in alle anderen Regionen der Ukraine veraendern.

Dies betrifft aber nicht eine Veraenderung der Registrierung INNERHALB des territorialen Gebietes der AR Krim und der Stadt Sevastopol!