Gemaess dem EU-Verordnungen 272/2009 und 185/2010 muessen seit dem 31.1.2014 fuer die Ueberpruefung von fluessigen Medikamenten und Babynahrung bzw.Einkaeufen im Dutyfree-Bereich (welche in einem Sicherheitsbeutel verschweisst sind) neue Ueberpruefungstechnologien verwendet werden.

Neu ist, dass verschweisste Sicherheitsbags von Dutyfree-Einkaeufen ausserhalb der EU nunmehr auch beim Umsteigen in EU-Airports mitgefuehrt werden duerfen!

Dafuer muessen die Sicherheitsbags versiegelt, den internationalen Standards entsprechend gestaltet und die Kaufbelege von aussen sichtbar sein.

Alle anderen Bestimmungen  hinsichtlich Handgepaeck bleiben unveraendert.