Der Pressedienst der Regierung der Ukraine hat auf seiner Homepage den folgenden Beschluss verkuendet:

"Aufgrund der Ausschreitungen in Kiew, um menschliche Opfer und eine weitere Eskalation der Situation zu vermeiden, informieren wir hiermit die Buerger der Ukraine, dass Einreisen IN die Stadt Kiew vom 19.2.2014 00:00 Uhr eingeschraenkt werden!"

Original:
http://www.kmu.gov.ua/control/uk/publish/article?art_id=247049624&cat_id=244276429

Eine solche Einschraenkung ist jedoch in keiner Weise rechtskonform mit der ukrainischen Verfassung, mit der Charta der Menschenrechte, der UN-Konvention ueber Menschenrechte und Grundfreiheiten, dem Gesetz ueber die Freizuegigkeit des Wohnsitzes und der Bewegungsfreiheit. In der Ukraine kann legal die Bewegungsfreiheit nur in gesetzmaessig geregelten Faellen eingeschraenkt werden. Diese Einschraenkungen sind im Artikel 12 des Gesetzes uber die Freizuegigkeit und im Notstandsgesetz definiert.
Demnach kann eine Einschraenkung der Bewegungsfreiheit fuer die Buerger NUR im Fall der Verhaengung des AUSNAHMEZUSTANDES oder des KRIEGSZUSTANDES erfolgen!
Die Verhaengung des Ausnahmezustandes kann wiederum nur der Praesident der Ukraine MIT ZUSTIMMUNG des Parlaments, der Werchovna Rada, anordnen.
Somit ist der Regierungsbeschluss legal nicht substantiiert.

Es empfiehlt sich, Faelle von verweigerten Fahrten zu dokumentieren, die beteiligten Personen bzw.Einsatzbeamten namentlich zu dokumentieren, um allfaellige Schadensersatzforderungen auf dem Gerichtswege durchsetzen zu koennen.