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Veröffentlicht: 14. Februar 2014
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Durch die Anordnung Nr.49 über Maßnahmen hinsichtlich Banken und Valutentransaktionen vom 6.2.2014 wurden die folgenden befristeten Einschränkungen bekanntgegeben:
-Einführung einer Mindestreserve ohne Verzinsung für kurzfristige Ausleihungen von weniger als 183 Tagen,
-juristische Personen (keine Banken), Privatpersonen und Selbständige können Zahlungen an einem Banktag nur mehr in Höhe des am Beginn des Banktages auf dem Konto befindlichen Guthabens tätigen!
-Einschränkung von Devisenkäufen durch Residenten für Auslandsinvestments und vorzeitige Kreditrückzahlungen,
-Einschränkung für natürliche Personen (Residenten UND Nicht-Residenten) für Auslandsüberweisungen auf einen Gegenwert von 50.000 UAH pro Monat! Hier gibt es Ausnahmen für die Bezahlung von medizinischen Behandlungen im Ausland oder bei der Bezahlung von gerichtlich fixierten Zahlungen!
Diese Einschränkungen stehen im Zusammenhang mit der erweiterten Freigabe des Wechselkurses der UAH und gelten ab dem 07.02.2014 BIS AUF WEITERES!
Der volle Text ist auf der Homepage der Nationalbank abrufbar:
