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Veröffentlicht: 22. Januar 2014
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Durch die Beschluesse Nr.13 und 14 des Ministerrates vom 22.1.2014 wurden zum Schutz der oeffentlichen Ordnung der Einsatz der folgenden Instrumente durch die Sicherheitsorgane legalisiert:
-Aerosolgranaten Drift-2
-Schockgranaten Flame-M, Fakel-C und Dawn-2 und
-Rauchgranaten Lilac-3
Des weiteren ist der Einsatz von Wasserwerfern nunmehr bei allen Temperaturen erlaubt!
