Durch die Beschluesse Nr.13 und 14 des Ministerrates vom 22.1.2014 wurden zum Schutz der oeffentlichen Ordnung der Einsatz der folgenden Instrumente durch die Sicherheitsorgane legalisiert:

-Aerosolgranaten Drift-2

-Schockgranaten Flame-M, Fakel-C und Dawn-2 und

-Rauchgranaten Lilac-3

Des weiteren ist der Einsatz von Wasserwerfern nunmehr bei allen Temperaturen erlaubt!