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Veröffentlicht: 17. Januar 2014
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Im Einzelnen handelt es sich um die Gesetze Nr. 3879 – Über die Einschränkung von friedlichen Demonstrationen und Versammlungen sowie die Identifikation bei Mobilfunkverträgen; das Gesetz Nr. 3587 betreffend Verurteilungen in Abwesenheit und das Gesetz Nr. 3855 betreffend der Beweisführung durch Videoaufzeichnungen.
Im Verwaltungsstrafkatalog wurden die folgenden Strafen aufgenommen:
1.PKW-Fahren in einer Kolonne von mehr als 5 PKW ohne behördliche Genehmigung – 680-850 UAH oder Entzug der Fahrerlaubnis bis zu 2 Jahren und/oder Beschlagnahme des Fahrzeugs;
2.Verstoss gegen die Regelungen für friedliche Versammlungen und Demonstrationen – 1.700-3.400 UAH oder Arrest bis zu 10 Tagen;
3.Teilnahme an Versammlungen und das Tragen von Masken, Hüten oder die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen – Geldstrafe bis 3.400 UAH oder Arrest bis uzu 15 Tagen
4.Das Aufstellen von Zelten oder Tribünen während friedlicher Demonstrationen oder Versammlungen ohne Genehmigung – 5.100 UAH oder bis zu 15 Tagen Arrest.
Das Strafgesetzbuch wurde um die folgenden Punkte ergänzt:
1.Extremistische Aktivitäten;
2.Verunglimpfung oder Verbreitung unwahrer Informationen, welche das Ansehen von Vertretern der öffentlichen Ordnung diskreditiert – Geldstrafe bis 850 UAH, sofern dies in öffentlichen Medien oder im Internet geschieht – bis 5.100 UAH.
3.Das Blockieren von staatlichen Behörden – Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren.
4.Das Sammeln von Informationen über Angehörige des Innenministeriums, der Exekutivorgane sowie deren Familienangehörige – Geldstrafe bis 6.800 UAH oder Gefängnis bis 6 Monate. Für dasselbige bei Richtern – bis 8.500 UAH oder Arrest bis 6 Monate oder Gefängnis bis zu 2 Jahren.
Das Telekommunikationsgesetz wurde um die folgenden Regelungen ergänzt:
1.Mobilfunkanbieter dürfen Verträge nur noch nach vollständiger Identifikation des Kunden anbieten.
2.Eine einzurichtende Kommission hat das Recht, einzelnen Personen den Zugriff auf das Internet zu beschränken:
http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/radan_gs09/ns_pd2?day_=16&month_=01&year=2014&nom_s=3
Das Verwaltungsstrafordnung wurde ausserdem mit Regelungen zur Beweisführung ergänzt:
Der Videobeweis bei der Verletzung von Strassenverkehrsregeln wurde eingeführt! Dies beinhaltet z.B.
-Geschwindigkeitsüberschreitungen,
-Befahren gesperrter Strassen,
-Das Fahren über Fussgängerwege oder Seitenstreifen,
-Fahren trotz Gegenverkehr,
-achtloses Überfahren von Bahnüberführungen.
Desweiteren wurde die Möglichkeit zur Verurteilung in Abwesenheit bei Straftaten erweitert!
Die Aufhebung der Immunität von Parlamentsabgeordneten wurde vereinfacht:
1.Verkürzung der Aufhebungsfristen,
2.Verhandlung von Anschuldigungen in Strafrechtsfragen direkt in der Plenarsitzung im Parlament,
3.Aufhebung der Immunität in Abwesenheit des Abgeordneten.
Angesichts der gravierenden Grundrechtseinschränkungen, die durch die vorgenannten Punkte eintreten, empfehlen wir bei entsprechenden Anschuldigungen DRINGEND die Vertretung durch einen fachkundigen juristischen Beistand!
Auch scheint eine Prüfung der vorgenannten Punkte auf Verfassungskonformität dringend notwendig.
Wir weisen auch darauf hin, dass im Fall einer persönlichen Verurteilung auch der Weg einer Beschwerde oder Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchaus Aussicht auf Erfolg bieten kann.
