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Veröffentlicht: 16. Januar 2014
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Seit dem 21.10.2013 wurde die Berechnung der Aufenthaltsdauer von nicht in der EU ansässigen Personen neue geregelt. Es handelt sich hier um die „90/180-Tage-Regel“.
FRÜHER besagte diese Regel, dass sich eine Person, die nicht in der EU wohnhaft ist, sich im Rahmen eines erteilten Visums für nicht mehr als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen seit der ersten Einreise aufhalten durfte.
NEU ist, dass man sich nicht länger als 90 Tage in JEDEM 180-Tage-Zeitraum im Schengenbereich aufhalten darf!
Es wird also praktisch von jedem Tag ein Zeitraum von 180 Tagen zurückgerechnet und die darin enthaltenen Aufenthaltstage dürfen die Zahl von 90 nicht überschreiten!
Mit diesem Link kann man die Berechnung selbst vornehmen:
Bedienungshinweise:
