Im Rahmen der Gesetzesanpassungen fuer die europaeische Integration wurden mit

1.dem Gesetz Nr.584-VII diverse Zolltarife geaendert:

Im Einzelnen werden die Importsteuern fuer verschiedene Meeresfruechte von 20 auf 15%, diverse Lebensmittel (z.B.Nuesse oder Fruchtkonserven) von 15% auf 10%, KFZ fuer Autovermietungen 6% auf 5%, private KFZ-Importe mit Motoren mit einem Hubraum von mehr als 3 Litern von 6% auf 5%, sowie von Booten und Yachten von 8% auf 7,5% gesenkt.

2.mit dem Gesetz Nr. 443-VII die Registrierungspflichten fuer Firmen oder Freiberufler vereinfacht:

Der Registrationsprozess fuer

-USt-zahlende Firmen oder Privatpersonen mit Handelsgewerbe (z.B.Im-Export) UND

-Freiberuflich taetige Personen mit pauschaliertem Steuersatz

wird im Sinne des “One step government” vereinfacht.

Die Anmeldung beim staatlichen Handelsregister wird zusammen mit der Registrierungsbestaetigung automatisch  auf elektronischem Wege an weitere Behoerden versandt (z.B.Steuerverwaltung oder Pensionsfonds). Dies erspart diverse Behoerdengaenge.

3.das Gesetz Nr.383-VII ueber den staatlichen Datenschutzbeauftragten (in der Ukraine – Ombudsmann)

-fuer den parlamentarischen Beauftragten fuer die Ueberwachung der Menschenrechte:

Dieser hat das Recht,

-bei allen personendatenverwaltenden Institionen und Personen planmaessig und unplanmaessig die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu ueberpruefen,

-bei Verletzung des Datenschutzes entsprechende Vorschriften zu erlassen,

-entsprechend dem Verwaltungsstrafgesetz Verstoesse gegen das Datenschutzgesetz zu protokollieren und an die Verwaltungsgerichte zu uebergeben.

4.Neuerungen in der Besteuerung von Immobilien:

WICHTIG – sofern man mehrere Immobilien besitzt, wird immer die addierte GESAMTFLAECHE bei der Steuerbemessung zugrunde gelegt!

Besteuert wird nur die den jeweiligen Freibetrag uebersteigende qm-Zahl!

Die Prozentangabe bezieht sich auf:

% des aktuellen monatlichen Mindestlohns! Seit 01.12.2013 betraegt dieser 1.218 UAH!

Es gilt ein Freibetrag von:

-120 qm bei Wohneigentum,

-250 qm bei Wohnhaeusern und

-370 qm bei Besitz von mehreren Objekten verschiedener Immobilienklassen.

Die Besteuerung betraegt bei:

Apartments:

1% bei Wohnflaechen von 121-240 qm.

2,7% bei Wohnflaechen ueber 241 qm.

Haeuser:

1% bei Wohnflaechen von 251 qm bis 500 qm

2,7% bei Wohnflaechen ueber 501 qm.

Bei mehreren Immobilienklassen gelten:

1% bei 371 qm- 740 qm und

2,7% bei mehr als 741 qm.

WICHTIG: Die Freibetraege gelten nicht fuer vermietetes Wohneigentum oder geschaeftlich genutzte Immobilien!

Berechnungsbeispiel:

Eine Person besitzt ein Apartment mit 200 qm Wohnflaeche.

Fuer 2014 erfolgt die Steuerberechnung wie folgt:

200 qm-120 qm Freibetrag ergibt:

80 qm x (1% von 1.218 UAH)

Somit 974,40 UAH fuer 2014!

Die Berechnung und Bezahlung muss der Steuerpflichtige bis zum 30.06. des jeweiligen Kalenderjahres selbst vornehmen.

Die Steuerverwaltungen sind allerdings angewiesen, dem Steuerpflichtigen bei der Berechnung Hilfestellung zu leisten.