In der heutigen Sitzung der Verchovna Rada (des ukrainischen Parlaments) fanden sich nicht genug Stimmen fuer eine Abberufung der Regierung.

Fuer den Antrag Nr.3692 stimmten lediglich 186 Abgeordnete.

Das Misstrauensvotum wurde am 25.11.2013 eingereicht. Begruendet wurde dies seitens der Opposition mit einer Verletzung der nationalen Interessen der Ukraine durch die Entscheidung der Regierung, den Handels-und Assoziierungsvertrag mit der EU vorerst nicht zu unterzeichnen.

Gemaess Art.115 Absatz 4 der ukrainischen Verfassung und Art.12 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes ueber das Regierungskabinett waeren hierfuer mindestens 226 Stimmen notwendig gewesen.

Gemaess Art.87 Absatz 1 der ukrainischen Verfassung muss eine Misstrauensabstimmung ueber die Regierung von mindestens einem Drittel der Abgeordneten beantragt werden. Diese Plenarsitzung muss dann innerhalb von 10 Tagen durchgefuehrt werden.

Misstrauensantraege koennen nur nach einem Jahr nach einer Regierungsbildung und dann ein Mal pro Sitzungsperiode gestellt werden. Diese sind in der Regel auf monatlicher Basis erstellt – aufgrund der Neujahrsfeiertage im aktuellen Fall allerdings erst wieder im Februar 2014.

Bei einer Annahme des Antrags mit mehr als 226 Stimmen muss der Premierminister dem Praesidenten eine Ruecktrittserklaerung ueberreichen.

Des weiteren sind nach Art.12 des Gesetzes ueber die Regierung

-eine Entlassung durch den Praesidenten,

-ein Ruecktritt durch den Premierminister selbst und

-das Ableben des Premierministers

Gruende fuer die Aufloesung der Regierung.