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Veröffentlicht: 27. November 2013
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Rechtsbasis: Dekret der Nationalbank Nr. 422 vom 23.10.2013,welches allerdings noch nicht amtlich veroeffentlich und somit per 26.11.2013 NOCH nicht rechtsgueltig ist!
Die Nationalbank hat die Annahmepflicht fuer Banknoten und Muenzen der Ukraine praezisiert. Bislang war es notwendig, beschaedigte Banknoten direct bei der Nationalbank oder bei einer jaehrlich neu beauftragten Geschaeftbank zu tauschen!
Zum Beispiel wurde das Wesen der “abgenutzten Banknote” erstmals genau definiert – diese weist eine oder mehrere folgender Eigenschaften auf:
-Abrieb, teilweiser Verlust der Farbe, Verlust der Papiersubstanz oder Poroesitaet des Papiers
-allgemeine oder einzelne Verunreinigungen, Beschriftungen oder Punkte, jeder BIS ZU 4 Quadratzentimeter,
-Aufdrucke von Stempeln, welche jeweils bis zu 4 Quadratzentimetern gross sein koennen. Dies beinhaltet auch Markierungen mit UV-sichtbaren Substanzen,
-Risse oder Einschnitte von 5-10mm,auch wenn dies emit Klebeband fixiert wurden.
-Loecher und Punktierungen, abgerissene Ecken mit einer Flaeche von mehr als 1 Quadratzentimeter.
Des weiteren muessen zum Beispiel Banken unter allen Umstaenden von Privatpersonen oder Firmen Banknoten annehmen, deren Gesamtflaeche nur mehr zu 55% erhalten ist. Dies gilt auch fuer zerschnittene Banknoten, wenn BEIDE Seriennummern noch ersichtlich sind.
