Das Strafmass gem. Artikel 130 Absatz 2 des Gesetzes ueber Verwaltungsstrafen betreffend des Fahrens von KFZ unter Einfluss von Alkohol bzw.Betaeubungsmitteln, welche die Reaktionszeit im Strassenverkehr herabsetzen, oder auch im Falle des Verweigerns einer Kontrolle, sofern der Verdacht auf Konsum derselbigen Substanzen besteht, wurde neu geregelt.

Die Strafen betragen nunmehr das 200-350fache des Mindesteinkommens (AKTUELL 3.400-5.900 UAH!!)

Oder:Entzug der Fahrerlaubnis fuer 1-2 Jahre

Oder: 7-10 Tage Strafarrest!

Im Wiederholungsfall eines solchen Vergehens innerhalb eines Jahres wird:

-die Fahrerlaubnis sogar 2-3 Jahre entzogen,

-das KFZ kann gegen Entschaedigung konfisziert werden (was aktuell angesichts der allgemeinen Rechtslage allerdings in der Realitaet nicht der Regelfall sein wird!) oder

-ein Strafarrest von 10-50 Tagen verhaengt werden!