Nach den Bestimmungen des Gesetzes erhalten nun Eltern bei jeder Kindsgeburt 3 Versicherungsjahre gutgeschrieben. Dies wirkt sich unter anderem steigernd auf moegliche Invaliditaets- und Alterspensionsansprueche aus. Ausserdem besteht in dieser Zeit im Krankheitsfall ein Krankengeldanspruch von 100% des versicherten Einkommens. Eltern koennen sich entscheiden, welcher Partner diese Versicherungsjahre erhaelt. Eine Aufteilung ist jedoch nicht moeglich!