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Veröffentlicht: 07. November 2013
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Die Abgeordneten lehnten die Gesetzesvorlage Nr. 2997 “Ueber Ergaenzungen zum Gesetz ueber Mindestpensionszahlungen hinsichtlich der Mindestversicherungszeiten” ab!
Somit wird fuer die Zahlung der staatlichen Mindestpension weiterhin eine Beitragszeit von 35 Jahren fuer Maenner und 30 Jahren fuer Frauen nachzuweisen sein.
Das Gesetzesprojekt sollte den Art.28 des Gesetzes dahingehend aendern, dass Maenner bereits nach 30 und Frauen nach 25 Jahren Beitragszeit diese Pensionsberechtigung gehabt haetten.
