In der Entscheidung Nr.42/9630 vom 02.10.2013 “Ueber die Festsetzung des Mindestpreises fuer monatliche Mieten pro Quadratmeters von immobilem Eigentum von Privatpersonen” wurde dieser Betrag auf 7,53 UAH pro Quadratmeter festgesetzt!

In der Entscheidung wurden ausserdem weitere Faktoren zur Berechnung der Quadratmetermiete veroeffentlicht.

Dies bedeutet in der Praxis, dass vom 01.01.2014 an eine Mindestmieteinnahme von 7,53 UAH pro m2 durch die Steuerbehoerden bei der Einkommenssteuerberechnung von Vermietern (Privatpersonen) angenommen werden darf. Bei hoeher vereinbarten Mietpreisen sind natuerlich die jeweilig vertraglich fixierten und bezahlten Mieten die Bemessungsgrundlage.

Der Text des Beschlusses kann auch in englischer Sprache auf der Homepage www.kyiv.minrd.gov.ua unter der Rubrik “The decisions of local councils" nachgelesen werden.