Nach dem Gesetz Nr. 3879, welches am 16.1.2014 vom Parlament verabschiedet wurde („Über die Justiz und das Justizsystem sowie Sondernmassnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit“) können Personen, welche   rechtskräftige Beschlüsse und Urteile mißachten, mit zusätzlichen Strafen von 8.500-17.000 UAH Geldbusse oder Gefängnis mit 2-4 Jahren bestraft werden!

Zuvor war das Urteil Nr. 826/145/14 vom 6.1.2014 des Kiewer Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Untersagung von öffentlichen Versammlungen in der Innenstadt von Kiew in der Praxis nicht umsetzbar, da der Art.8 der Strafverwaltungsordnung eine zu bestrafende Person nur eine eindeutig im Strafbefehl genannte natürliche Person sein konnte. Gemäss Art.18 der Strafverwaltungsordnung musste der Strafbefehl eindeutige Angaben zu Namen, Wohnort, Passnummer oder persönlicher ID-Nummer enthalten.

Somit wäre eine Bestrafung nur für Personen zulässig gewesen, die namentlich in der Entscheidung 826/145/14 vom 6.1.2014 festgestellt gewesen wären (aber nicht waren!).

Nunmehr kann in einem Strafbefehl pauschal von „Personen, welche identifiziert werden können“ die Rede sein und eine Bestrafung nunmehr auch für alle Personen erfolgen, die Ihr Recht auf friedliche Versammlungen wahrnehmen wollen, aber noch gar nicht in einem Strafbefehl namentlich aufgeführt sind!

Somit müssen die Exekutivorgane nur mehr auf das Vorliegen einer Untersagung von friedlichen Versammlungen hinweisen und Zuwiderhandlungen werden automatisch als Verstoss gegen das Urteil Nr. 826/145/14 vom 6.1.2014 gewertet und können hiermit geahndet werden!

Sollten Sie hiervon betroffen sein, empfehlen wir Ihnen dringend die Hinzuziehung eines qualifizierten Rechtsbeistands!