-Verlangen Sie von den Polizeioffizieren, deren Identitätsausweise vorzuzeigen und notieren Sie sich deren Namen bzw.Dienstnummer,

-Verlangen Sie eine Erklärung über die Gründe der Festnahme und über den Ort und die Adresse Ihrer Verbringung,

-benachrichtigen Sie sofort Verwandte oder Ihren Anwalt (Sie haben darauf einen Rechtsanspruch!),

-Bestehen Sie darauf, dass im Eingangsbuch der Straf-bzw. Arrestanstalt sofort Ihr Name und Vorname und die genaue Zeit Ihrer Einlieferung dokumentiert wird,

-Bestehen Sie sofort bei der Vernehmung auf die Ausfertigung eines Festnahmeprotokolls (nicht im Fall, wenn Ihnen „nur“ verwaltungsrechtliche Vergehen zur Last gelegt werden!) und die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes,

-Unterzeichnen Sie keinesfalls das Protokoll, ohne es vorher gelesen zu haben!

-Sollten Sie keinen Rechtsbeistand hinzuziehen dürfen oder ist Ihnen der Kontakt zu Angehörigen nicht gestattet worden, so vermerken Sie dies selbst auf allen Ausfertigungen des Protokolls!

-Sollten Sie den Anschuldigungen im Protokoll nicht zustimmen, so vermerken Sie dies schriftlich auf allen Ausfertigungen des Protokolls (z.B.wenn kein Rechtsbeistand zur Verfügung steht!)

-Nehmen Sie unbedingt alle Ihre Kopien des Protokolls an sich!

Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Polizei bei Verstössen gegen die Verwaltungsvorschriften (keine Straftaten) KEINE FOTOS BZW.ABNAHMEN VON FINGERABDRÜCKEN VON IHNEN VORNEHMEN DARF!