Das Gesetz http://w1.c1.rada.gov.ua/pls/zweb2/webproc4_2?id=&pf3516=3855&skl=8

beinhaltet die Einführung von Foto- und Videobeweisen bei Vergehen gegen die Strassenverkehrsordnung der Ukraine. Insbesonders:

-das Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen,

-das Missachten von Verkehrszeichen,

-das Fahren auf Seitenstreifen oder Fussgängerwegen,

-das Fahren entgegen der Fahrtrichtung,

-oder unachtsames Überqueren von Eisenbahnüberführungen.

 

Nach den neuen Rechtsvorschriften hat ein Organ der Verkehrspolizei bei entsprechenden Vergehen die Foto-oder Videobeweise zu überprüfen und mittels EDV den HALTER des entsprechenden Fahrzeugs festzustellen.

Der Halter des Fahrzeugs wiederum ist dann verpflichtet, innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Strafverfügung diese zu bezahlen oder einen Widerspruch bei Gericht einzureichen! Es liegt auch in der Verantwortung des Halters, nachzuweisen (mit Namen und Beweisen), wer den Wagen zur Zeit des Vergehens gefahren hat! 

Im Falle der Fremdnutzung bzw.unzulässigen Nutzung durch einen unbefugten Dritten wird das Vergehen dennoch dem Halter mit der Mindeststrafe, welche für das Vergehen vorgesehen ist, zugeordnet! Sollte der Halter diese Strafe dann innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Strafverfügung bezahlen, wird der Betrag der Geldstrafe auf die Hälfte der Mindeststrafandrohung reduziert! 

Diese Beweislastumkehr wurde durch die Rada auch entsprechend in den Normen des Verwaltungsgesetzes (14-2,122,123) entsprechend festgeschrieben. Somit wird zum ersten Mal der PKW-Eigentümer weitestgehend für die Nutzung seines PKW haftbar gemacht! Der Gegenbeweis wird dem Halter auferlegt!

Hier empfehlen wir Ihnen dringend die Konsultation eines qualifizierten rechtlichen Beistandes, sollten Sie entsprechender Vergehen beschuldigt werden!

Eines der Grundprinzipien des ukrainischen Rechtssystems ist es, dass NIEMAND seine Unschuld zu beweisen hat! Vielmehr muss VOR einer Bestrafung eine entsprechende Verantwortung und Schuld seitens der exekutiven Organe nachgewiesen werden! 

Dies ist klar im Artikel 10 des Polizeigesetzes ("die Polizei muss die Identität des Straftäters feststellen") und im Artikel 9 des Verwaltungsgesetzes ("der Staat muss Organe zur Feststellung der Identität der Beschuldigten bereitstellen") geregelt.

Nicht zuletzt der Artikel 62 der ukrainischen Verfassung ist klar bestimmt, dass "jede Person als unschuldig zu betrachten ist, solange ihre Schuld nicht durch ein legales Verfahren vor einem ordentlichen Gericht festgestellt wurde"!

NIEMAND MUSS HINGEGEN SEINE UNSCHULD BEWEISEN!

Dies gilt auch nicht für Personen, denen Verstösse gegen Verwaltungsvorschriften zur Last gelegt werden!

Der letzte Versuch der Rada, eine Umkehr der Beweislast zu legalisieruen wurde vom Verfassungsgericht klar abgelehnt 

(№ 1-34/2010)

http://www.ccu.gov.ua/uk/doccatalog/list?currDir=125611

 

Das Gesetz wird einen Monat nach Veröffentlichung rechtswirksam.

Wir empfehlen Ihnen daher, entsprechenden Strafverfügungen auf dem Rechtsweg zu widersprechen und auch einen Gang bis zum Verfassungsgericht zu erwägen, um Ihre verfassungsmässigen Grundrechte zu schützen.